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Nr. 14, (Aufgebotsverzeichnis Nr. 16/24), Pillau 2 am dreißigsten August tausend neunhundert vierundzwanzig.
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke der Eheschließung:
1. der Matrosengefreite Otto Vogel, von der 1. Kompagnie, Küstenwehrabteilung V,
der Persönlichkeit nach bekannt,
geboren am sechsundzwanzigten Februar des Jahres tausend neun hundert und eins
zu Oberdielbach in Baden, Geburtsregister Nr. 5 des Standesamtes Oberdielbach,
wohnhaft in Pillau 1, Skagerrakkaserne;
2. die Helene Drey, ohne Beruf,
der Persönlichkeit nach bekannt,
geboren am neunundzwanzigsten November des Jahres tausend neunhundertundsechs zu Pillau 2,
Geburtsregister Nr. 118 des Standesamtes Pillau 2,
wohnhaft zu Pillau 2, Große Fischerstraße 3.
Als Zeugen waren zugezogen und zugegen:
3. Der Wächter beim Artillerie-Depot Friedrich Drey, der Persönlichkeit nach bekannt, 53 Jahre alt, wohnhaft in Pillau 2, Große Fischerstraße 3.
4. Der Matrosengefreie Johann Herzog, der Persönlichkeit auf Grund seines Ausweises anerkannt, 23 Jahre alt, wohnhaft in Pillau 1, Skagerrakkaserne.
Der Matrosengefreite Otto Vogel erklärte, daß das von seiner Ehefrau Helene, geborenen Drey, am 12. Juni 1924 zu Pillau 2 geborene Kind Karl Heinz
(No. 49 des Geburtsregisters) von ihm erzeugt sei.
Ein Sohn geboren Pillau 1 No. 8/27.
Ein Sohn geboren hier No. 31/34.
Seestadt Pillau, 29. September 1941. Die Ehe zwischen dem Hauptfeldwebel Otto Vogel und Helene geborene Drey
ist durch Urteil des Landgerichts Frankfurt a/M. vom 14. August 1941 geschieden. Das Urteil ist am 20. September 1941
rechtskräftig geworden. (28R 86/41). |
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Fundort: Pillau |
Quelle: Standesamt Pillau II, Heiraten |
Einsteller: Birgit Casper 
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