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Nachlaß-Proklam.
Auf Antrag Beikommender wird Allen, welche an den Nachlaßmassen der nachbenannten Personen:
1. des am 4. Mai 1893 in der Schwentine bei Neumühlen als Leiche aufgefundenen Matrosen Christian Friedrich Wilhelm August Alberts aus Rotterdam,
2. der am 11. Mai 1893 zu Pries verstorbenen Wittwe Dorothea Marie Friederike Jöhnck geb. Wunder,
3. des am 26. Juni 1893 zu Kiel verstorbenen Schmiedegesellen Carl August Gärtner,
4. des am 4. Januar 1893 zu Kiel verstorbenen Materialienverwaltersmaaten Franz Carl Neumann,
5. des am 19. Juni 1892 zu Kiel verstorbenen Malergehülfen Friedrich Johann Nenwöhner,
sei es als Gläubiger, Erben oder aus sonst einem Grunde, Ansprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, die bereits bekannten Berechtigten ausgenommen aufgegeben, solche Ansprüche binnen einer von der letzten Bekanntmachung dieses Proklams an zu rechnen den Frist von 12 Wochen bei den unterzeichneten Gericht und zwar bei Vermeidung des Ausschlusses anzumelden.
Kiel, den 21. August 1893.
Königliches Amtsgericht. |
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Fundort: Schleswig |
Quelle: Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig; Beiblatt zum Amtsblatt der Königlichen Regierung;1893 |
Einsteller: Rainer Doerry 
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