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Nachlaß-Aufgebot.
Auf Antrag des Buchhalters Wilhelm Friedrich Eduard Bertram in Hamburg, als Testamentsvollstreckers des am 5. Mai 1893 zu Plön verstörbenen Kaufmanns Ernst Carl Adolph Lange, werden alle diejenigen, mit Ausnahme der im Testament vom 7. Januar 1892 genannten Erben, welche an den gedachten Erblasser resp. dessen Nachlaßmasse Ansprüche irgend welcher Art erheben zu können vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche binnen einer von der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots im Amtsblatt anzurechnenden Frist von 6 Wochen bei dem unterzeichneten Gericht bei Vermeidung des Ausschlusses anzumelden.
Plön, den 3. August 1893.
Königliches Amtsgericht. |
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Fundort: Schleswig |
Quelle: Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig; Beiblatt zum Amtsblatt der Königlichen Regierung;1893 |
Einsteller: Rainer Doerry 
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