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Indagationsproklam.
Auf Antrag des Testamentsvollstreckers Amtsvorstehers Jep Hinrichsen in Osterterp werden, mit Ausnahme der im Testament vom 16. Juni 1893 Genannten und im Grundbuch eingetragenen Gläubiger, alle, die an den Nachlaß der am 18. Juni 1893 in Osterterp verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Daniel Christian Jörgensen, Maren Jörgensen geb. Jörgensen in Osterterp aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bei Vermeidung des Ausschlusses innerhalb 12 Wochen, von der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots beim hiesigen Amtsgericht anzumelden und zu bescheinigen.
Apenrade, den 7. August 1893.
Königliches Amtsgericht. |
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Fundort: Schleswig |
Quelle: Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig; Beiblatt zum Amtsblatt der Königlichen Regierung;1893 |
Einsteller: Rainer Doerry 
Mail
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