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Der Deutsche Correspondent, 15.04.1886, Seite 4
Vermischtes aus der alten Welt
Der am 18. März 1854 zu Zweibrücken geborene Nathan Oskar Stern hatte im Jahre 1869 die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika bekommen und war nach New-York übergesiedelt, wo er 1875 das amerikanische Bürgerrecht erhielt. Im Juli 1882 kehrte er nach Deutschland zurück und verweilte theils in Zweibrücken, theils in Luxemburg. Die Aufforderung des Bezirksamts Zweibrücken zur Ableistung der deutschen Militärdienstpflicht glaubte Stern nicht Folge zu leisten zu brauchen, da er sich in Deutschland nicht bleibend aufzuhalten gedenke und nach Amerika zurückkehren wolle, weshalb er die Aufforderung zur Erwerbung der bayrischen Staatsangehörigkeit ablehnte; durch Entschließung des Ministers des Innern vom 11. Juni 1885 wurde nun Stern beauftragt, binnen 14 Tagen das bayrische Staatsgebiet zu verlassen, worauf er nun erst bei. m Bezirksamte anzeigte, daß er wieder die bayerische Staatsangehörigkeit erwerben wolle. Sein Gesuch um Wiederaufnahme in den bayerischen Staatsverband wurde jedoch von der pfälzischen Kreisregierung abgewiesen, wogegen derselbe Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof richtete. In der Verhandlung am 16. März wurde vom Oberstaatsanwalt Dr. Hauk die Abweisung der Beschwerde begutachtet. Das Urtheil ist noch nicht bekannt. |
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Fundort: Baltimore |
Quelle: Der Deutsche Correspondent, 15.04.1886, Seite 4 |
Einsteller: Rainer Doerry 
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