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Scranton Wochenblatt, 02.08.1900, Seite 7
Europäische Rundschau.
Der Burgermeister Gram zu Dietershau, Kreis Fulda, wurde vom Schwurgericht in Hanau wegen Meineids zu drei Jahren Zuchthaus verurtheilt; der mitangeklagte Bauer Bonifaz Larbig, welcher die Stellung eines Gemeinderechners bekleidet, erhielt aus dem gleichen Anlasse 1 1/2 Jahre Zuchthaus, auch wurden beiden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt. In derselben Angelegenheit war schon der Bauer Anton Larbig vom Schwurgericht zu Hanau mit zwei Jahren Zuchthaus belegt worden. Der Bürgermeister hatte in Gemeinschaft mit Bonifaz und Anton Larbig während der Walpurgisnacht 1896 dem Bauern Dümerling in Dietershau eine Scheuerwand in seinem Hause eingeschlagen, was sie, als später Dümerling eine Entschädigungsklage gegen sie anhängig machte, unter ihrem Eide ableugneten. Auch während der zweitägigen Gerichtsverhandlung bestritten die Angeklagten jede Schuld an dem Vorfalle; sie bezeichneten vielmehr die Beschuldigung als ein durch übelwollende Dorfbewohner hervorgerufenes falsches Gerücht. Die Vernehmung von etwa 30 Zeugen erbrachte jedoch den klarsten Beweis von der Schuld der Angeklagten. |
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Fundort: Scranton |
Quelle: Scranton Wochenblatt, 02.08.1900, Seite 7 |
Einsteller: Rainer Doerry 
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