Verdener Familienforscher e.V.
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Wirtshausverbot wegen Körperverletzung des Stephan und Jakob Niedermeier von Dürnzhausen und Gerolzhausen betr. Nachgenannten Burschen ist der Besuch aller Wirthslokalitäten in den Landgerichtsbezirken Pfaffenhofen, Freysing, Mainburg und Moosburg in Folge Beschlusses des k. Landger. Pfaffenhofen vom 10. Februar l. Js. und hoher Regierungs-Entschließung vom 9. April ejusd. mit der beigesetzten Zeitdauer wegen größerer Rauf-Exzesse verboten worden, was behufs geeigneter Ueberwachung öffentlich bekannt gemacht wird. 1. Andreas Federl, Sohn des ehemaligen David-Gütlers von Loipersdorf, Ger. PFaffenhofen, auf 1 ½ Jahr, sohin bis 22. Dez. 1860. 2. Paul Hartleitner, Sohn des ehemaligen Schmidbauers von Hög. 3. Bartlmä Kreitmeier, Bickerbauerssohn von Primerszell, Bartlmä Maier, Baderssohn von Schweitenkirchen, diesen Dreien auf ein Jahr, sohin bis 22. Juni 1860, 5. Joseph Maat (auch Fürbacher unehel), auf ¾ Jahr, sohin 22. März 1860. 6. Stephan Niedermeier, Neumeierbauerssohn von Dürnzhausen. 7. Jakob Niedermeier, Bruder des vorigen. 8. Jakob Vogl, Kuferbauerssohn von Hirschhausen, diesen Dreien je auf ein halb Jahr, demnach bis 22. Dezember 1859. 9. Johann Vogl, Bruder des Vorbenannten, ebenfalls auf ein halb Jahr, beginnend vom 3. Juli, sohin bis 3. Jänner 1860. Den 4. Juli 1859. Königliches Landgericht Freysing. D. I. a. Moser.
 
 
Fundort: Freising
Quelle: Freisinger Wochenblatt, 1859
Einsteller: 1518 

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